Täter-Opfer-Ausgleich

Beim Täter-Opfer-Ausgleich stehen die Aufarbeitung der Folgen einer Straftat und die Regulierung des aus dieser Tat hervorgegangenen Schadens im Vordergrund. Täter und Opfer werden durch die Jugendgerichtshilfe unterstützt. Ziel ist die Erarbeitung einer einvernehmlichen Regelung im Rahmen eines vermittelnden Gesprächs. Inhaltlich geht es um die Aufarbeitung der Ursachen und Folgen der Tat und die Vereinbarung von Wiedergutmachung des Täters an das Opfer.