"Meldungen bzw. Benachrichtigungen zu Infektionskrankheiten werden gemäß IfSG von Ärzten und Laboratorien an das Gesundheitsamt und von dort an das Landesgesundheitsamt (LGA) übermittelt.
Verfasser: Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Die Meldeformulare finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis: Das Meldeformular "Übermittlung gemäß § 12 Absatz 1 IfSG" dient lediglich für den internen Gebrauch zwischen den Behörden und sollte keinesfalls von externen Stellen bzw. Ärzten genutzt werden.