Meldeformulare des Gesundheitsamtes

IfSG-Meldestelle

"Meldungen bzw. Benachrichtigungen zu Infektionskrankheiten werden gemäß IfSG von Ärzten und Laboratorien an das Gesundheitsamt und von dort an das Landesgesundheitsamt (LGA) übermittelt.

  • Das LGA übermittelt Daten zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten an das Robert Koch-Institut.
  • Das LGA prüft die Daten und erstellt epidemiologische Auswertungen über das Auftreten und die Verteilung von Infektionskrankheiten.
  • Das LGA stellt den Gesundheitsämtern und der Öffentlichkeit Berichte und Ergebnisse zur Verfügung und berät den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu meldepflichtigen Erkrankungen."

Verfasser: Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

Die Meldeformulare finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis: Das Meldeformular "Übermittlung gemäß § 12 Absatz 1 IfSG" dient lediglich für den internen Gebrauch zwischen den Behörden und sollte keinesfalls von externen Stellen bzw. Ärzten genutzt werden.