IfSG-Meldestelle
"Meldungen bzw. Benachrichtigungen zu Infektionskrankheiten werden gemäß IfSG von Ärzten und Laboratorien an das Gesundheitsamt und von dort an das Landesgesundheitsamt (LGA) übermittelt.
- Das LGA übermitteln Daten zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten an das Robert Koch-Institut.
- Das LGA prüft die Daten und erstellt epidemiologische Auswertungen über das Auftreten und die Verteilung von Infektionskrankheiten.
- Das LGA stellt den Gesundheitsämtern und der Öffentlichkeit Berichte und Ergebnisse zu Verfügung und beratet den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu meldepflichtigen Erkrankungen."
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Die Meldeformulare finden Sie hier.