Wiesendruschgut direkt
aus dem Landkreis

Zu den Aufgaben des Landschaftserhaltungsverbandes gehört die Erhaltung und Entwicklung artenreicher und extensiv bewirtschafteter FFH-Mähwiesen.

Bereits 2009 wurden die nachteiligen Folgen des Ausbringens nichtheimischen Saatgutes in Landwirtschaft und Landschaftspflege erkannt und im § 40 Abs. 1 BNatschG festgeschrieben, dass künftig nur gebietsheimisches Saatgut ausgebracht werden darf. Trotz der langen Übergangsfrist zum 01.03.2020 blieben die Vorbereitungen vielerorts unzureichend. Dies führte zu einem derzeitig geringen Angebot an gebietsheimischem Saatgut und hohen Preisen. Der Landschaftserhaltungsverband Rottweil nahm in Kooperation mit dem Landschaftsentwicklungsverband Mittlerer Schwarzwald 2016-2019 am Modellprojekt „1830L FFH-Wiesen-Saatgutgewinnung“ des Regierungs-präsidiums (RP) Freiburg (Ref. 56) teil. 2020 führten beide LEVen gemeinsam die Saatgutgewinnung eigenständig und ab 2021 im „ArcheWiesen-Projekt“ des RP Freiburg (Ref. 56) weiter.

Kernziel der Projekte ist die Etablierung eines Systems, gebietseigenes Saatgut in Form von "Wiesendrusch" oder "Heudrusch" direkt im Landkreis zu gewinnen. Dies geschieht derzeit unter Koordination des LEV Rottweil in enger Zusammenarbeit mit dem Landschaftsentwicklungsverband Mittlerer Schwarzwald und den Landwirten im Kreis, die ihre Flächen mit guter bis sehr guter Artenzusammensetzung zur Verfügung stellen (FFH-Mähwiesen mit A oder B Status). Die Gewinnung wird bisher durch die Landwirte selbst, Dienstleister und LEV-Mitarbeiter mit einem handgeführten Sammelgerät (eBeetle) durchgeführt, das vom Regierungspräsidium Freiburg ausgeliehen werden kann. Die Gewinnung und Abgabe von Saatgut erfolgt ausschließlich auf Flächen in FFH- (oder anderen geschützten) Gebieten mit entsprechenden Naturschutz-Zielen. Die Abgabe des Saatgutes erfolgt dabei kostenfrei, da es sich um naturschutzfachlich notwendige Maßnahmen handelt. Die betroffenen Landwirte sind zum Erhalt und zur Verbesserung der Flächen verpflichtet, jedoch besteht für sie in der Region des Mittleren Schwarzwaldes bisher keinerlei Möglichkeit, entsprechendes Saat- oder Druschgut zu beziehen.

Das Problem der geringen Verfügbarkeit von regionalem Saatgut verschärft sich landesweit akut, da die Europäische Kommission am 25.7.2019 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ausreichendem Schutz der FFH-Mähwiesen eingeleitet hat. Auch der Kreis Rottweil ist hier stark betroffen, da viele FFH-Mähwiesen mit ungünstigem Erhaltungszustand eingestuft wurden. Die Landwirte werden durch Wiederherstellungs-Verträge dazu angehalten, wieder einen guten Zustand der Wiesen herzustellen. Damit die Landwirte dazu überhaupt in der Lage sind ist es dringend notwendig, für sie die Verfügbarkeit von regionalem Saatgut zu verbessern. Dies gilt insbesondere im Ursprungsgebiet 10 (Schwarzwald), da hier im Vergleich zu anderen Ursprungsgebieten regionales Saat- oder Druschgut extrem schwer zu beziehen ist.

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