Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher unserer Seite,
das bisherige Umsiedlungs- und Flüchtlingswesen ist nun das neue
"Amt für Aufnahme und Integration".
Unsere Aufgaben umfassen die Aufnahme und Versorgung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Dies bedeutet,
Außerdem sind wir als Untere Aufnahmebehörde für die Angelegenheiten von deutschen Vertriebenen, Heimatvertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) zuständig.
Möchten Sie mehr über die Flüchtlingsarbeit im Landkreis Rottweil erfahren ? Dann schauen Sie gern in unser Handbuch Asyl zur Flüchtlingsarbeit im Landkreis Rottweil im PDF Format