Als Geflüchteter oder Geflüchtete aus der Ukraine können Sie im Landkreis Rottweil untergebracht werden, wenn es die aktuelle Lage zulässt. Wenn Sie im Landkreis ankommen, melden Sie sich unbedingt zuerst bei der Erstanlaufstelle beim Amt für Aufnahme und Integration, Untere Lehrstraße 1, 78628 Rottweil.
Dort bekommen Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen, damit Sie sich registrieren können!
Amt für Aufnahme und Integration
Untere Lehrstraße 1
78628 Rottweil
Telefon: 0741 244-8118
E-Mail: asyl(at)landkreis-rottweil.de
Willkommensbüchlein für Kinder mit deutsch/ukrainischer Übersetzung
Ukrainische Staatsangehörige sind nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Bürgergeld) leistungsberechtigt.
Einen Antrag auf Bürgergeld stellen Sie beim Jobcenter des Landkreises.
dann haben wir Ihnen hier einige Tipps und Regeln zum Umgang mit Mietwohnungen:
Mieterfuehrerschein_Kurzfassung.pdf
Mieterfuehrerschein_Langfassung.pdf
Mieterführerschein mit ukrainischer Übersetzung
Mit diesem Formular können Sie mit der Agentur für Arbeit in Kontakt kommen.