Amtliche Bekanntmachungen

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05.03.2024
Haushaltssatzung
des Landkreises Rottweil für das Haushaltsjahr 2024
05.01.2024
Die nächste Trichinenprobeentnahmeschulung findet statt am Mittwoch, den 10.04.2024 um 16:00 Uhr im Schulungsraum (Dienstgebäude Veterinär- und Verbraucherschutzamt, Johanniterstr. 23, 78628 Rottweil).
Interessierte Jägerinnen und Jäger werden gebeten, sich anzumelden.
Mail: veta(at)landkreis-rottweil.de
Tel.: 0741 244-383 oder -384
20.11.2023
Sowohl die ganzjährige Anbindehaltung der Rinder, Vorgaben zur Kälberhaltung, die Haltungskennzeichnung bei Schweinen oder auch Haltungsvorschriften zum Geflügel – Tierschutzthemen sind längst im Fokus unserer Gesellschaft.
Die Auswirkungen dieser Entwicklung spüren Sie als tierhaltende Betriebe täglich. Immer wieder werden tierschutzrechtliche Vorgaben zur Tierhaltung und Stallbauten verschärft. Etliche Übergangsfristen laufen in den nächsten Jahren aus. Bis dahin müssen Tierhaltungen nachhaltig optimiert und Haltungssysteme gesetzeskonform umgestaltet worden sein.
10.11.2022
Die Haltung von Geflügel in Mobilställen stellt eine Alternative zu herkömmlichen, stationären Systemen dar und erfreut sich wachsender Beliebtheit, weil so eine hohe Transparenz und Verbrauchernähe, eine tiergerechte Haltung und eine gute Weidehygiene realisiert werden können. Die Zahl der Mobilställe für die Legehennen-Haltung hat in den letzten Jahren stetig zugenommen.
Aufgrund der Besonderheiten der Mobilstallhaltung ist es generell sinnvoll, das Hygienemanagement auf die vorherrschenden betriebsspezifischen Bedingungen anzupassen. Die vorliegenden Empfehlungen sollen als Orientierung für die Haltungspraxis dienen, um eine bestmögliche und gesetzeskonforme Hygiene bei der Haltung von Geflügel im Mobilstall zu ermöglichen.