Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Rottweil ist bemüht, seinen Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.landkreis-rottweil.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    • Überschriften sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet.
    • Strukturelemente wie Listen und Überschriften werden in Ergebnislisten teilweise nicht als solche gekennzeichnet.
    • Webseite ohne Farbe als visuelles Mittel nicht oder nur schlecht nutzbar.
    • Die Webseite ist ohne Maus nicht uneingeschränkt nutzbar.
    • Der Fokus wird bei der Bedienung mit der Tastatur nicht ausreichend gekennzeichnet.
    • Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend.
    • Teilweise fehlende Statusmeldungen bei Zustandsänderungen auf der Webseite.
    • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
    • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden.
    • Online-Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Unverhältnismäßige Belastung
    • Fehlende Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
    • Videos teilweise ohne Untertitel
    • Videos teilweise ohne Audiodeskription oder Volltext-Alternative
    • Fehlende Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
    • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
    • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
    • Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.03.2026 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis des Prüftools Silktide sowie dem Prüfbericht der Deutschen Rentenversicherung erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 18.06.2026 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Landratsamt Rottweil
Marienstraße 2
78628 Rottweil
Telefon: 0741 244-0
E-Mail: info(at)landkreis-rottweil.de

Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf oder wenden Sie sich alternativ an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Andrea Schmider, Telefon 0741 244 9295, E-Mail-Adresse presse(at)landkreis-rottweil.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.