Der Landkreis gibt im Jahr 2024 fast 256 Mio. € zur Erfüllung seiner Aufgaben aus. Auch wenn sparsam und kostengünstig gewirtschaftet wird sind dennoch die gesetzlichen Aufgaben mit
zu finanzieren.
Der Landkreis erfüllt darüber hinaus weiter sogenannte freiwillige Aufgaben, die allerdings finanziell geringer sind, als die gesetzlichen Pflichtaufgaben. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen für die staatlichen und kommunalen Dienstleistungen Gebühren, die nicht immer kostendeckend sind. Deshalb benötigt der Landkreis die Finanzhilfe anderer. Dies ist im so genannten kommunalen Finanzausgleich geregelt. Dort werden die Regelungen der Finanzbeziehungen zwischen Land, Landkreisen und kreisfreien Städten und Gemeinden festgelegt. Aus diesem Finanzausgleich erhält der Landkreis vom Land Schlüsselzuweisungen und von den Kreisgemeinden erhebt der Landkreis die Kreisumlage. Daneben verbleiben dem Landkreis die Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer. Der Landkreis erhält auch Zuschüsse, z. B. für den Straßenbau. Die Zuschüsse und Erstattungen bzw. Ausgleichsleistungen bei der Sozial- und Jugendhilfe decken einen weiteren Teil der Aufwendungen.
Die wichtigsten ordentlichen Erträge des Gesamtergebnishaushaltes des Landkreises in Höhe von 251 Mio. € sind:
Die wichtigsten ordentlichen Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt des Landkreises betragen 256 Mio. €:
Die Zusammensetzung der Kreisfinanzen haben wir in verschiedenen Grafiken für Sie aufbereitet.