Straßenmeistereien

Die Straßenmeistereien sind zuständig für

  • die bauliche Unterhaltung von Straßen, Bauwerken und Entwässerungseinrichtungen

Die Bauliche Unterhaltung von Fahrbahnen umfasst die Beseitigung von verkehrsgefährdenden Schäden, z.B. Schlaglöcher, Setzungen, Risse und Instandsetzungen an Brücken und Bauwerken.

  • Unterhaltung von Straßenzubehör

Zur Gewährleistung eines sicheren Verkehrsablaufes sind auf klassifizierten Straßen im gesamten Streckennetz des Landkreises Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen (z.B. Leitpfosten), Markierungen und Verkehrsanlagen (z.B. Schutzplanken) vorhanden. Die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Straßenzubehörs ist eine wichtige Aufgabe der Straßenmeistereien.

  • Grün- und Gehölzpflege

Im Zeitraum Mai bis November werden im gesamten Landkreis Mäharbeiten durchgeführt. Mit Beginn der vegetationsarmen Zeit (Oktober bis Ende Februar) werden die Gehölze entlang der Straßen gepflegt und ausgelichtet. Dies dient unter anderem der Freihaltung des Lichtraumprofils neben und über der Fahrbahn.

  • Reinigen von Fahrbahnen, Bauwerken, Entwässerungseinrichtungen, Straßenausstattungen und Abfallbeseitigung

​​​​​​​Bedingt durch natürliche Einflüsse und dem Straßenverkehr ist es erforderlich, Entwässerungseinrichtungen wie Schächte, Mulden und Gräben zu reinigen. Auch die Straßenausstattungen wie Leitpfosten und Verkehrszeichen werden gereinigt, um die die allgemeine Erkennbarkeit für den Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Daneben fällt entlang der Straßen auch Abfall zur Entsorgung an.

  • Winterdienst

​​​​​​​Die Durchführung des Winterdienstes außerhalb der Ortsdurchfahrten obliegt auf den Bundes- Landes- und Kreisstraßen den Straßenmeistereien. Eine gesetzliche Räum- und Streupflicht besteht nicht. Im Innerortsbereich liegt die Zuständigkeit bei den Städten und Gemeinden. Hierbei werden sie von den Straßenmeistereien beim Räumen und Streuen nach besten Kräften unterstützt.

  • Streckenwartung

Die Streckenwartung gewährleistet den verkehrssicheren Zustand der Straßen. Durch regelmäßige Kontrollfahrten sollen Schäden oder Beeinträchtigungen an den Straßenanlagen möglichst schnell festgestellt und beseitigt werden. Auf den Kontrollfahrten werden auch alle Beschädigungen durch Unfälle und Vandalismus erfasst und gemeldet. Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sowie mutwillige Beschädigungen von Straßenzubehör werden zur Anzeige gebracht.

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Bitte melden Sie Unfallschäden an die zuständige Straßenmeisterei. Außerhalb unserer Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeidienststelle.

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Straßenmeisterei Rottweil
Straßenmeisterei Schramberg