„Ziel des landesweiten Biotopverbunds ist es - neben der nachhaltigen Sicherung heimischer Arten, Artengemeinschaften und ihrer Lebensräume - funktionsfähige, ökologische Wechselbeziehungen in der Landschaft zu bewahren, wieder herzustellen und zu entwickeln.“
Auf Grundlage des am 31. Juli 2020 in Kraft getretenen Biodiversitätsstärkungsgesetzes soll bis 2030 der funktionale Biotopverbund auf mindestens 15 % des Offenlandes der Landesfläche ausgebaut werden. Am 12.12.2023 verkündigte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft das erfolgreich eingehaltene Zwischenziel von 10 %.
Damit die Umsetzung des Biotopverbunds gelingen kann, ist eine gute Zusammenarbeit von Akteuren aus Kommunen, Naturschutz und Landwirtschaft notwendig. Nur gemeinsam können wir dem Biodiversitätsverlust und dem Artenrückgang entgegenwirken! Eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit ist zudem möglich und dem Biotopverbund förderlich.
Dabei kommt den Kommunen eine bedeutende Rolle zu, die Belange des Biotopverbunds bei Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Biotopverbundplanungen der Kommunen werden zu 90% gefördert.
Aber auch interessierte Landbesitzer und - bewirtschafter können direkt aktiv werden.
Biotopverbundpläne konkretisieren die Vorgaben des landesweiten Biotopverbunds auf kommunaler Ebene und liefern konkrete Maßnahmenflächen zur Entwicklung eines räumlich funktionalen Biotopverbunds. Darüber hinaus dienen die kommunalen Biotopverbundpläne als Grundlage für die Erstellung oder Fortschreibung von Landschaftsplänen.
Gemeinden erhalten für ihr Gemeindegebiet eine Bestandsanalyse der Natur und bekommen damit eine fundierte Grundlage an die Hand:
Darüber hinaus stellt die Biotopverbundplanung und die damit verbundenen Maßnahmenumsetzungen einen enormen Imagegewinn für die Gemeinde dar!
Fachpläne und Arbeitshilfen der LUBW: