Landschaftspflege (LPR)

Unsere vielfältige Natur- und Kulturlandschaft ist über Jahrhunderte durch die Bewirtschaftung kleinbäuerlicher Strukturen mit viel Handarbeit entstanden. Einerseits durch die Mechanisierung und das Wachstum von Betrieben, andererseits durch den Rückgang oder die Aufgabe von traditioneller Bewirtschaftung (wie z.B. der Schäferei) sind viele solche Strukturen inzwischen verloren gegangen. Um in unserer Kulturlandschaft wieder vielfältige Lebensräume zu schaffen und somit die Artenvielfalt zu stärken sind oft zusätzliche oder aufwändige Arbeitsschritte notwendig.

Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist in Baden-Württemberg das zentrale Instrument für die Förderung im Naturschutz. Hier arbeiten wir als Landschaftserhaltungsverband eng mit der Unteren Naturschutzbehörde zusammen, die für die Bewilligung der Fördergelder im Landkreis zuständig ist.

Durch die LPR werden in erster Linie bestimmte Bewirtschaftungs- und Pflegearbeiten in Schutzgebieten (Natura 2000/ FFH-Gebiete, Biotope, Naturschutzgebiete... ) oder der gezielte Erhalt von Lebensräumen geschützter Arten finanziell unterstützt. Oft sind es auch Maßnahmen für den Landesweiten Biotopverbund, die durch die LPR gefördert werden.

Landschaftserhaltungsverband Landkreis Rottweil e.V.

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