Kreistag

Ein Verwaltungsorgan des Landkreises ist, neben dem Landrat, der Kreistag.

Der Kreistag setzt sich aus 47 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und dem Vorsitzenden, Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel, zusammen. Die Mitglieder kommen aus dem gesamten Kreisgebiet und decken ein breites gesellschaftliches Spektrum ab.

Der Kreistag ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan des Landkreises. Er legt die Grundsätze der Verwaltung fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat zuständig ist oder der Kreistag ihm Aufgaben übertragen hat. Der Kreistag wird von den Bürgerinnen und Bürgern für fünf Jahre gewählt. Vorsitzender ist der Landrat.

Aufgrund der Wahlen vom 26.05.2019 ergibt sich folgende Sitzverteilung:

Partei Sitze

CDU

13 Sitze
FWV 12 Sitze
SPD 6 Sitze
Grüne 5 Sitze
FDP 4 Sitze
AfD 3 Sitze
ödp 3 Sitze
Aktive Bürger 1 Sitz

Um ein effizientes Arbeiten im Kreistag zu gewährleisten, werden für jede Wahlperiode beschließende Ausschüsse gebildet. Diese Ausschüsse entscheiden selbstständig in den ihnen übertragenen Bereichen. Themen von besonderer Bedeutung werden von den Ausschüssen für die Entscheidung des Kreistags vorberaten.

Der Kreistag bildet folgende beschließende Ausschüsse: Verwaltungsausschuss, Ausschuss für Umwelt und Technik, Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Sozial- Kultur- und Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss.

Sie interessieren sich für die Beschlüsse oder wollen die Sitzungsunterlagen einsehen? Im Ratsinformationssystem finden Sie unter "Sitzungen" und dem jeweiligen Termin alle hierzu gehörenden Dokumente.

Geschäftsstelle Kreistag

Telefon:
Fax:
0741 244-6320
Landratsamt Rottweil
Hauptgebäude Stadionstraße
Stadionstraße 5
78628 Rottweil