Ratsinformationssystem
Zu den Mitgliedern, Fraktionen, Ausschüssen und Sitzungsterminen
Ein Verwaltungsorgan des Landkreises ist, neben dem Landrat, der Kreistag.
Der Kreistag setzt sich aus 47 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und dem Vorsitzenden, Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel, zusammen. Die Mitglieder kommen aus dem gesamten Kreisgebiet und decken ein breites gesellschaftliches Spektrum ab.
Der Kreistag ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan des Landkreises. Er legt die Grundsätze der Verwaltung fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat zuständig ist oder der Kreistag ihm Aufgaben übertragen hat. Der Kreistag wird von den Bürgerinnen und Bürgern für fünf Jahre gewählt. Vorsitzender ist der Landrat.
Aufgrund der Wahlen vom 26.05.2019 ergibt sich folgende Sitzverteilung:
Partei | Sitze |
---|---|
CDU |
13 Sitze |
FWV | 12 Sitze |
SPD | 6 Sitze |
Grüne | 5 Sitze |
FDP | 4 Sitze |
AfD | 3 Sitze |
ödp | 3 Sitze |
Aktive Bürger | 1 Sitz |
Um ein effizientes Arbeiten im Kreistag zu gewährleisten, werden für jede Wahlperiode beschließende Ausschüsse gebildet. Diese Ausschüsse entscheiden selbstständig in den ihnen übertragenen Bereichen. Themen von besonderer Bedeutung werden von den Ausschüssen für die Entscheidung des Kreistags vorberaten.
Der Kreistag bildet folgende beschließende Ausschüsse: Verwaltungsausschuss, Ausschuss für Umwelt und Technik, Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Sozial- Kultur- und Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss.
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