Meldung Ausbruchgeschehen
Einrichtungsbezogene Nachweispflicht
Zutritt zum Landratsamt
Im Landratsamt Rottweil besteht Maskenpflicht. Der Zutritt in die Dienstgebäude des Landratsamtes ist für Personen über 18 Jahren nur mit FFP2-Maske (oder vergleichbar) oder einer medizinischen Maske, empfohlen wird FFP2, möglich. Es sei denn, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen zuverlässig eingehalten werden kann. Die vorherige Vereinbarung eines Termins für Ihr Anliegen ist erforderlich. Die Kfz-Zulassung ist von der Terminvereinbarung ausgenommen. Am Eingang wird entsprechend kontrolliert.
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Die Corona-Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0741 244-8500 erreichbar.
Impfen
Informationen zu den Impfstützpunkten des Landkreises Rottweil. Impf-Hotline: 0741 244-8470, Montag bis Mittwoch 10-17 Uhr, Donnerstag und Freitag 10-13 Uhr
Übersicht über aktive Teststellen
Informationen über Teststellen finden Sie auch auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde
Corona-Daten des Landkreises auf einen Blick