Der Landkreis und seine Organe
Der Landkreis ist die Schnittstelle zwischen Staat und Bürgern und Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. Er ist für alle öffentlichen Aufgaben zuständig, die über das Leistungsvermögen der Gemeinden hinausgehen. In Baden-Württemberg ist der Aufgabenbereich der Landkreise in der Landkreisordnung umschrieben.
Verwaltungsorgane des Landkreises sind der Kreistag als Vertretung der Einwohnerinnen und Einwohner und der vom Kreistag gewählte Landrat. Durch diese Verwaltungsorgane handelt der Landkreis. Die Behörde des Landkreises ist das Landratsamt; es ist zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde.