Für das Sachgebiet Soziales Entschädigungsrecht (Kriegsopfer, Gewaltopfer, Impfschäden etc.) haben die Landkreise Rottweil, Calw, Freudenstadt, Reutlingen, Tübingen, Tuttlingen, der Zollernalbkreis und der Schwarzwald-Baar-Kreis eine Gemeinsame Dienststelle beim Landratsamt Rottweil gebildet.
Das Soziale Entschädigungsrecht sichert den Personen, die einen Gesundheitsschaden erleiden, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach Grundsätzen des Sozialen Entschädigungsrechts einsteht, ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und angemessene wirtschaftliche Versorgung (§ 5 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - SGB I).
Die Soziale Entschädigung nach dem Vierzehnten Sozialgesetzbuch - SGB XIV unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen, soweit es sich um
handelt. Anspruchsberechtigt sind auch ihre Angehörigen, Hinterbliebenen und Nahestehenden (Geschwister oder Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft).
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