Soziales Entschädigungsrecht - SER

Für das Sachgebiet Soziales Entschädigungsrecht (Kriegsopfer, Gewaltopfer, Impfschäden etc.) haben die Landkreise Rottweil, Calw, Freudenstadt, Reutlingen, Tübingen, Tuttlingen, der Zollernalbkreis und der Schwarzwald-Baar-Kreis eine Gemeinsame Dienststelle beim Landratsamt Rottweil gebildet.

Gemeinsame Dienststelle SER

Telefon:
Fax:
0741 244-464
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Wo?
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Öffnungszeiten
Montag:
08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 11:30 Uhr
Zurzeit geöffnet

Für die meisten Dienstleistungen unseres Landratsamtes ist keine persönliche Vorsprache erforderlich. Viele Dienstleistungen können Sie auch online nutzen. Nähere Infos zu unseren Online-Bürgerservices finden Sie hier.

Falls Sie persönlich vorbeikommen möchten, bitten wir Sie um eine vorherige Terminvereinbarung.