Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen, sowie alle zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen. Der Haushaltsplan enthält ferner den Stellenplan. Für die Führung der Haushaltswirtschaft ist der Haushaltsplan verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten von und gegen Dritte werden jedoch durch ihn weder begründet noch aufgehoben.

Der jährlich zu erstellende Haushaltsentwurf wird dem Kreistag vorgelegt. Danach folgen die Vorberatungen in den einzelnen Fachausschüssen des Kreistags. Die abschließende Beratung im Kreistag und der Beschluss in Form der Haushaltssatzung erfolgen in der Regel im Dezember für das folgende Haushaltsjahr.

Nach der Genehmigung evtl. enthaltener genehmigungspflichtiger Teile des Haushaltsplans durch das Regierungspräsidium Freiburg wird die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplans für sieben Tage öffentlich ausgelegt und beendet die bis dahin geltende Interimswirtschaft.