Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen können, ist durch einen halbseitigen orangefarbenen Flächenaufdruck gekennzeichnet. Schwerbehinderte Menschen, die das Recht in Anspruch nehmen wollen, erhalten auf Antrag ein mit einer Wertmarke versehenes Beiblatt zum Ausweis. Für die Wertmarke ist im Regelfall ein Eigenanteil von jährlich 72 € oder 36 € für ein halbes Jahr zu leisten. Ausnahmen bestehen für blinde und hilflose schwerbehinderte Menschen und für bestimmte Gruppen einkommensschwacher schwerbehinderter Menschen sowie für einen begrenzten Kreis von Kriegsbeschädigten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen (Besitzstandswahrung); sie erhalten die Wertmarke unentgeltlich.