Die Abfallgebühr wird nach der zu einem Haushalt gehörenden Personenzahl bemessen. Um die Müllgebühr zu senken, können bis zu drei Sparpunkte gewählt und kombiniert werden.
Jeweils einen Sparpunkt erhalten Sie für:
Je nach Anzahl der Sparpunkte erzielen Sie die folgende Ersparnis
Die Sparpunkte für vierwöchentliche Abfuhr und für halbes Gefäßvolumen der Restmülltonne müssen von allen Haushalten eines Grundstückes gemeinsam gewählt werden (grundstücksweise). Der Sparpunkt für die Befreiung von der Biotonne kann von jedem Haushalt gewählt werden.
Die Entsorgungs- und Abfuhrleistungen sind über mehrjährige Verträge zwischen dem Landkreis und den beauftragten Entsorgungspartnern geregelt. Diese Verträge enthalten auch sogenannte Preisgleitklauseln. Über diese ist festgelegt, wie allgemeine Preissteigerungen für Kraftstoffe, Personalkosten und Kosten für Investitionsgüter in die Preise für die jeweiligen Dienstleistungen einzurechnen sind. Somit wirken sich die jüngst erfolgten Preissteigerungen in diesen Bereichen auch zwangsläufig auf die Kosten für die Müllentsorgung aus. Aufgrund dieser Preissteigerungen mussten die Gebühren in diesem Jahr um ca. 4% im Bereich Hausmüll und im Bereich Gewerbemüll um ca. 5% angehoben werden.
Die Antragsformulare können hier heruntergeladen werden. Außerdem finden Sie diese im Abfallkalender der zum Jahreswechsel an alle Haushalte zugestellt wurde.
Für jedes Grundstück/jeden Haushalt kann innerhalb von 12 Monaten nur ein Änderungsantrag gestellt werden. Damit die Änderung zum nächsten Monatsersten durchgeführt werden kann, muss der Antrag zum 15. des Vormonats beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft eintreffen.
Die achtwöchentliche Abfuhr kann nur für Grundstücke mit 1 – 2 Bewohnern beantragt werden.
Grundstücke mit nur 1–2 Bewohnern haben bereits die kleinste Restmülltonne mit 60 l Volumen erhalten. Sie können daher keine kleinere Tonne mehr wählen, aber sie können den achtwöchentlichen Abfuhrrhythmus beantragen und so auch bis zu drei Sparpunkte erhalten. Die Tonnen erhalten einen orangefarbenen Deckel.
Die Antragsformulare können hier heruntergeladen werden
Eine Ratenzahlung oder eine Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte stimmen Sie sich hierzu direkt mit der Kreiskasse ab.
Diese erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Telefonnummern: B-E : Durchwahl -370
F-H: Durchwahl -387
I – L: Durchwahl -309
M –O: Durchwahl -438
P-R + T-U: Durchwahl -388
S: Durchwahl -763
A, V-Z: Durchwahl -312
Mail Adresse: kreiskasse@landkreis-rottweil.de
Unser System ist an die Daten der örtlichen Einwohnermeldeämter im Landkreis Rottweil gebunden. Sobald Sie sich an Ihrem neuen Wohnort auf dem Einwohnermeldeamt anmelden bzw. an Ihrem alten Wohnort abgemeldet wurden, erhalten wir eine automatische Mitteilung über Ihren Umzug. Sie müssen die Abfallentsorgung daher nicht separat informieren.
Umzug innerhalb des Landkreises:
Sie können die Abfallgebühren für das Jahr 2023 komplett bezahlen. Sobald Sie auf dem Einwohnermeldeamt umgemeldet sind, erhalten Sie die dementsprechenden Korrekturbescheide automatisch von uns per Post zugesandt. Ein Guthaben für Ihre alte Anschrift und eine neue Forderung für Ihre neue Anschrift können wir dabei intern bei uns im System verrechnen. Sie müssen uns hierfür lediglich nach Ihrem Umzug die beiden betroffenen Buchungszeichen mitteilen.
Umzug außerhalb des Landkreises:
In diesem Fall können Sie die Abfallgebühren für das komplette Jahr 2023 bezahlen. Sobald Sie sich an Ihrem neuen Wohnort auf dem Einwohnermeldeamt angemeldet haben bzw. im Landkreis Rottweil abgemeldet wurden, erhalten wir eine automatische Mitteilung über Ihren Umzug. Aufgrund dieser Mitteilung wird Ihr Buchungszeichen bei uns im System eingestellt und ein Schlussbescheid mit einem Guthaben wird an Ihre neue Wohnanschrift versandt.
Unser System ist an die Daten der örtlichen Einwohnermeldeämter gebunden. Bitte nehmen Sie daher direkt Kontakt mit Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt bezüglich einer Korrektur der Meldedaten auf.
Gerne können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Bitte senden Sie uns dies ausgefüllt und unterschrieben zu.
Sie können uns gerne direkt Ihre neue Bankverbindung mit einem neuen SEPA-Lastschriftmandat mitteilen. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Bitte senden Sie uns dies ausgefüllt und unterschrieben zu.
Der Rechnungsempfänger bzw. Haushaltsvorstand wird vom örtlichen Einwohnermeldeamt festgelegt. Wenn Sie den Rechnungsempfänger bzw. Haushaltsvorstand ändern möchten, müssen Sie sich direkt mit dem örtlichen Einwohnermeldeamt in Verbindung setzen. Sobald der Rechnungsempfänger bzw. Haushaltsvorstand vom örtlichen Einwohnermeldeamt geändert wurde, erhalten wir eine automatische Mitteilung. Aufgrund dieser Mitteilung erhalten Sie von uns entsprechende Korrekturbescheide in den nächsten 1 – 2 Wochen zugesandt.
Unser System ist an die Daten der örtlichen Einwohnermeldeämter gebunden. Wenn Sie zwei separate Abfallgebührenbescheide von uns erhalten, sind Sie melderechtlich in zwei separaten Haushalten von dem örtlichen Einwohnermeldeamt angemeldet worden. Um dies zu korrigieren, müssen Sie sich zwecks einer Haushaltszusammenführung direkt mit dem örtlichen Einwohnermeldeamt in Verbindung setzen. Sobald diese Haushaltszusammenführung durch das örtliche Einwohnermeldeamt vorgenommen wurde, erhalten wir eine automatische Mitteilung. Aufgrund dieser Mitteilung erhalten Sie in den nächsten 1 – 2 Wochen die entsprechenden Korrekturbescheide von uns zugesandt.