Die Zuteilung der Müllbehälter erfolgt entsprechend der Gesamtbewohnerzahl des Grundstücks sowie der in Anspruch genommenen Sparpunkte. Die Restmüll- und Papiergefäße werden den Hausbewohnern gemeinschaftlich zur Verfügung gestellt. Eine Veränderung dieser Behälter kann nur mit Einverständnis aller Haushalte vorgenommen werden. Den entsprechenden Antrag auf Änderung der Müllabfuhr finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass nur Anträge mit vollständig angegebener Adresse und allen Unterschriften bearbeitet werden können.
Jeder Haushalt kann sich von der Biotonne befreien lassen. Er muss dann sämtliche organischen Abfälle (auch Küchenabfälle) selbst kompostieren. Organische Abfälle dürfen nicht in die Restmülltonne geworfen werden. Es finden Kontrollen statt.
Wenn sich ein Haushalt von der Biotonne befreien lässt, bekommen die anderen Haushalte auf dem Grundstück ggf. eine kleinere Biotonne oder entsprechend weniger Biotonnen zugeteilt. Den entsprechenden Vordruck hierfür finden Sie hier.
Zuteilung der Restmülltonnen: |
Bewohneranzahl | Regelvolumen | Halbiertes Volumen |
1 - 2 | 60-l-Gefäß | Nicht möglich |
3 - 4 | 120-l-Gefäß | 60-l-Gefäß |
5 - 8 | 240-l-Gefäß | 120-l-Gefäß |
usw.
Zuteilung der Biomülltonnen: |
1-4 Bewohner ein 60-l-Gefäß |
5-8 Bewohner ein 120-l-Gefäß |
9-16 Bewohner ein 240-l-Gefäß |
Zuteilung der Altpapiertonnen: |
1-7 Bewohner ein 240-l-Gefäß |
Es gibt folgende Sparpunkte, die zur Reduzierung der Müllgebühr führen:
Restmüll:
- Umstellung des 14-tägigen Rhythmus auf 4-wöchentlich
- halbiertes Restmüllvolumen oder 8-wöchentlicher Abfuhrrhythmus
Biomüll:
- Befreiung von der Biotonne bei Selbstkompostierung.
Weiter können auf schriftlichen Antrag zusätzliche Mülltonnen zugeteilt werden. Die dabei entstehenden zusätzlichen Gebühren richten sich nach der gewünschten Behältergröße (60, 120 oder 240 Liter). Den entsprechenden Vordruck hierfür finden Sie hier.
Bei kurzfristig verstärktem Müllanfall können bei den Rathäusern rote Müllsäcke mit 70 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.