Gewerbemüll

Die Bundesregierung hat die sog. Gewerbeabfallverordnung mit Wirkung vom 01.01.2003 in Kraft gesetzt. Seither besteht für alle Geschäfte, Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen und sonstige Unternehmen die Pflicht, Wertstoffe und Restmüll getrennt zu halten. Wertstoffe (Papier/Pappe, Glas, Kunststoff, Metall und Bioabfälle) sind einer Verwertung zuzuführen, nicht verwertbare Abfälle (Restmüll) sind dem Landkreis zu überlassen.

Zur Umsetzung dieser Verordnung führte der Landkreis Rottweil zum 01.01.2005 einen Pflichteimer für das Gewerbe ein. Über dieses Gefäß wird ausschließlich der dem Landkreis zur ordnungsgemäßen Beseitigung zu überlassende nicht verwertbare Abfall (Restmüll) eingesammelt. Die Größe dieses Pflichteimers richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten der jeweiligen Einrichtung und stellt ein Mindestbehältervolumen dar. Sollten Sie ein größeres Gefäß benötigen, können Sie dieses gleichzeitig mit anmelden. Unser Angebot umfasst Behälter von 120, 240 und 1.100 Liter Volumen.

Die Wahl zwischen zweiwöchentlicher oder vierwöchentlicher Leerung macht es Ihnen leicht, Ihre speziellen Bedürfnisse berücksichtigen zu lassen. Eine Anmeldemöglichkeit für Ihr Gewerbe finden Sie hier.

Im Ausnahmefall können größere Mengen selbst angeliefert werden. Informationen erhalten Sie bei der Deponie Oberndorf-Bochingen.