Veranstaltungen, bei denen die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (zum Beispiel Umzüge, Radrennen, Straßenfeste) bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung.
Wenn Sie eine solche Veranstaltung durchführen möchten (zum Beispiel Umzug anlässlich eines Vereinsjubiläums) wäre frühzeitig vorher ein entsprechender formloser Antrag zu stellen.
Folgende Angaben/Unterlagen werden benötigt:
Das Landratsamt Rottweil ist zuständig für alle Veranstaltungen - gegebenenfalls auch Streckenbeginn - in allen Städten und Gemeinden des Landkreises außer den Großen Kreisstädten Schramberg und Rottweil (mit deren Stadtteilen), die eigene Zuständigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung haben.
Weiter hat die Stadt Oberndorf am Neckar eigene Zuständigkeit für Gemeindestraßen.
Anträge sind frühzeitig vorher zu stellen. So sind weitere Stellen, zum Beispiel neben der Gemeinde beziehungsweise Stadt gegebenenfalls auch die Polizei, das Straßenbauamt, Linienverkehrsunternehmen und andere Straßenverkehrsbehörden zu hören, und verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen.
Die Gebühren der Erlaubniserteilung richten sich nach der Größe der Veranstaltung/dem Arbeitsaufwand.