Der hygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt unterliegen:
- Gemeinschaftseinrichtungen, Heime und Medizinische Einrichtungen. Dazu gehören Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Rehakliniken und Arztpraxen. In Hygieneplänen werden innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt.
- Einrichtungen, auch gewerblich, bei denen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können (z.B. Tattoo- und Piercingstudios, Nagelstudios, Fußpflegepraxen, Friseure etc.)
- Öffentlich zugängliche Kinderspielplätze
Das Gesundheitsamt ist Ansprechpartner für alle Fragen der Infektionshygiene. Auf Anforderung bieten wir Beratung bei der Erstellung von Hygieneplänen an. Die Hygienepläne sind verbindlich vorgeschrieben (§ 23, 36 Infektionsschutzgesetz).
Weiterführende Informationen und Literatur beim Robert-Koch-Institut in Berlin.
Für die Beratungstätigkeit fallen keine Gebühren an.