Gehegewild und Kameliden

Allgemeine Inforamtionen:

Die Haltung ist unter Verwendung des Tierhalterantrags anzuzeigen.
Vollständig und gut leserlich auszufüllen sind die Seiten 1, 2 und 5.
Falls es für den Standort der Tierhaltung keine Postadresse gibt, tragen Sie bitte unbedingt eine Flurstücksnummer mit PLZ und Ort ein. Hier finden Sie eine Beschreibung wie Sie die Flurstücksnummer herausfinden können.

Es muss ein Bestandsregister geführt werden, in welches Zu- und Abgänge eingetragen werden. Außerdem muss zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres die Tierzahl im Register eingetragen werden.

Bei der Haltung von Gehegewild gibt es ein Musterbestandsregister, ein sogenanntes Gehegebuch. Dieses muss allerdings um den Stichtagsbestand ergänzt werden.
Muster Bestandsregister

Tiergesundheit:

Blauzungenkrankheit:

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Infektion insbesondere der Rinder und Schafe. Bei Schafen kann die Krankheit akut verlaufen, während sie bei Rindern in der Regel ohne bzw. nur mit milden Krankheitssymptomen verläuft. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind ebenfalls empfänglich. Es gibt zahlreiche Serotypen von dem Virus. Es wird über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides zwischen empfänglichen Tieren übertragen. Mensch können sich dagegen nicht anstecken.

2024_06_10 BTV-SituationBW

Musterformblatt Anzeige der Tierhaltung nach § 6 BlauzungenV_PDF

Tierschutz:

Informationen zur tiergerechten Haltung:
Leitlinie zur nutzierartigen Haltung von Wild
Kameliden
Neuweltkameliden