Dienstleistung

Förderung öffentliche Wasserversorgung

Für den Bau und die Sanierung von Wasserversorgungsanlagen erhalten die Städte und Gemeinden unter den Voraussetzungen der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft auf Antrag einen Zuschuss des Landes.

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Team
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Verfahrensablauf

Der Förderantrag ist über das Landratsamt beim Regierungspräsidium einzureichen.

Der Antrag muss unterschrieben sein.

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Erforderliche Unterlagen
  • Förderantrag
  • Planunterlagen
  • Erläuterungsbericht
  • Wirtschaftlichkeitsnachweis
  • Wasser-/Abwasserentgeltberechnung
  • Kostenschätzung je 2-fach

Die Förderrichtlinien sowie Mustervordrucke finden Sie    hier

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Frist/Dauer

Ausschlussfrist für den Eingang von Förderanträgen beim Landratsamt für Vorhaben nach Abschnitt II der Förderrichtlinie ist jeweils der 01.10. des laufenden Jahres.

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Zugehörigkeit zu