Dienstleistung

Förderung private Abwasserbeseitigung

Abwasserbeseitigungsmaßnahmen (private Anschlussleitungen, Pumpwerke und Druckleitungen, Freispiegelleitungen sowie Kleinkläranlagen) können unter Umständen mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden.

Fördervoraussetzung

  • Von der Gemeinde muss eine mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmte Abwasserbeseitigungskonzeption erstellt und im Gemeinderat beschlossen sein.
  • Der Auftrag für den Bau des Vorhabens darf noch nicht vergeben sein. Falls das Vorhaben in Eigenarbeit erstellt werden soll, darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen sein.
  • Kein Landeszuschuss von anderer Stelle (zum Beispiel Landwirtschaftsamt). Sonstige Zuwendungen, zum Beispiel von Gemeinden und Sportverbänden sind von den zuwendungsfähigen Aufwendungen abzusetzen.

Antragsteller

  • Grundstückseigentümer oder Pächter der Liegenschaft (Erbpacht und Ähnliches).
  • Bei Anschluss mehrerer Anwesen können sich die Antragsteller zu Antragsgemeinschaften zusammenschließen.
  • Die Gemeinde übernimmt im Auftrag der privaten Antragsteller die treuhänderische Abwicklung des Vorhabens.

Zuwendungsfähig

  • Investitionskosten: hierunter sind auch Eigenleistungen zu verstehen (Arbeitsstunden: 10,00 Euro/Stunde; Maschinenstunden: entsprechend den Sätzen des Maschinenringes).
  • Ingenieurleistungen: bis max. 10 % der förderfähigen Kosten (Nachweis durch Rechnungen).
  • Satzungsgemäße Klär- und Kanalbeiträge: obere Orientierungsgrenze: 7.000,00 Euro/pro Anwesen (Stand: 08/2022).

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Team
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Erforderliche Unterlagen

Förderanträge sind über die Gemeinden einzureichen und haben mindestens folgende Unterlagen zu enthalten:

  • Antragsschreiben (bei mehreren Anwesen: mit Teilnahmeerklärung aller Beteiligten)
  • Kurzer Erläuterungsbericht (unter anderem Angaben zu den anzuschließenden Anwesen und Einwohnerzahl)
  • Gegebenenfalls Variantenuntersuchung mit Wirtschaftlichkeitsnachweis
  • Kostenvoranschlag (Kostenangabe Euro/m); die Kosten pro m Leitungslänge einschließlich Pumpwerk (ohne Klär- und Kanalbeiträge). Zuschläge für Erschwernisse wie felsiges Gelände, Gewässerkreuzungen, Straßenaufbruch/-kreuzungen oder ähnliches können berücksichtigt werden
  • Angabe der Länge der Anschlussleitungen und der Anzahl der anzuschließenden Einwohner/Einwohnergleichwerte und Anwesen
  • Lageplan/Lageskizze mit Kanaltrasse (mindestens M 1 : 2.500)
  • Zustimmung der Gemeinde zu der Maßnahme (siehe auch Abwasserbeseitigungskonzeptionen)
  • Verbindliche Liste der anzuschließenden Anwesen mit unterschriebener Teilnahmeerklärung der Eigentümer
  • Bestätigung, dass keine rechtlichen Bedenken gegen die Durchführung bestehen (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten, Haftungsabsicherung und Ähnliches)
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Kosten/Leistung

Fördersatz

  • 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Verbleibender Eigenanteil für den Antragsteller von mindestens 10.000,00 Euro/Anwesen.
  • Maximaler Förderbetrag 50.000,00 Euro/Antragsteller.
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Zugehörigkeit zu