Dienstleistung

Abwasser - Dezentrale Beseitigung von häuslichem Abwasser über Kleinkläranlagen

Von den etwa 136.000 Einwohnern des Landkreises Rottweil sind fast 98 % an eine öffentliche Sammelkläranlage angeschlossen.

Trotz weiterer Anstrengungen der Kommunen, möglichst viele Einwohner an die öffentliche Abwasserbeseitigung anzuschließen, werden einzelne Anwesen und Gebäude im Außenbereich auf Dauer ihre häuslichen Abwässer dezentral entsorgen.

Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten an:

  • Vollbiologische Kleinkläranlagen (technische/naturnahe Verfahren)
  • Geschlossene Abwassergruben
  • Private Anschlussleitungen

Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt auch im Außenbereich den Gemeinden und wird über Abwassersatzungen geregelt.

Die Gemeinden legen in ihren Abwasserbeseitigungskonzeptionen fest, welche Anwesen im Außenbereich auf Dauer dezentral entsorgt werden müssen.

Die Untere Wasserbehörde - Umweltschutzamt - beim Landratsamt Rottweil ist unter anderem zuständig für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Kleinkläranlage.

Vor allem für den Bau von Abwasserdruckleitungen durch private Haushalte gewährt das Land Baden-Württemberg derzeit eine Förderung, die sich bis zu 30 % der anfallenden Kosten beläuft. Anträge sind bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen. Zu dieser Thematik hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg einen "Leitfaden zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum" herausgegeben, der von dort bezogen werden kann. Folgen Sie dem Link

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Team
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Verfahrensablauf

Der Betrieb einer privaten Kleinkläranlage (Abwasserreinigungsanlage) bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von behandeltem Abwasser in oberirdische Gewässer beziehungsweise für das Versickern in den Untergrund.

Zuständige Behörde:

Landratsamt Rottweil, Umweltschutzamt

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Erforderliche Unterlagen
  • Formloser Antrag
  • Übersichtskarte (M 1 : 2 500)
  • Lageplan (M 1 : 500), beglaubigter Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Beschreibung der Maßnahme
  • Bezeichnungen (Grundriss, Schnitte, Leitungen)
  • Bauaufsichtliche Zulassung
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Frist/Dauer

Bearbeitungszeitraum aufgrund Anhörung von Fachbehörden etwa 2 - 3 Monate.

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Kosten/Leistung

Anlagenspezifisch

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Zugehörigkeit zu