Dienstleistung

ESF Plus - Europäischer Sozialfonds

Logoreihe ESF
Europäischer Sozialfonds (ESF Plus)
Beantragung von Fördermitteln für das Jahr 2025

Der von der Europäischen Union im Jahre 1957 gegründete Europäische Sozialfonds (ESF) gehört zu den Strukturfonds der Europäischen Union. Unter dem Motto „Chancen fördern“ unterstützt der ESF in Baden-Württemberg die Entwicklung von Menschen und Unternehmen, damit sich diese den wandelnden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt stellen können. Gerade Menschen mit besonderen Nachteilen sollen gezielt erreicht werden, damit auch sie die Chance haben, eine Beschäftigung zu finden.

Ein regionaler Arbeitskreis, der sich aus Vertretern der Industrie- und Handelskammer, der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, der Handwerkskammer, der Liga der freien Wohlfahrtsverbände, der Schulen, der Weiterbildungsträger, eines Frauenverbandes und des Landkreises zusammensetzt, wählt auf Basis der in der regionalen Strategie festgelegten Ziele die zu fördernden Projekte aus.

Regionale Arbeitsmarktstrategie 2025 für die ESF-Förderung im Landkreis Rottweil:
 
ESF-Arbeitsmarktstrategie_2025.pdf
 
Öffentliche Ausschreibung des Europäischen Sozialfonds für die regionale ESF-Förderung im Landkreis Rottweil für das Förderjahr 2025:
 
ESF_Ausschreibung_2025.pdf
 
Förderschwerpunkte im Jahr 2025 sind besonders die Zielgruppe der Personen ohne abgeschlossene Ausbildung, aber auch der Übergang von der Schule zum Beruf unter Berücksichtigung auf einen familienorientierten Ansatz, die Förderung von Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf, wie z.B. Menschen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende, ältere Arbeitnehmer oder Personen ohne abgeschlossene Ausbildung und die Prävention für gefährdete Schulabbrecher, z.B. gefährdete Kinder und Jugendliche.

Ein weiterer Punkt ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Insbesondere arbeitslose Alleinerziehende bedürfen vielfach der Unterstützung auf ihrem Weg (zurück) auf den Arbeitsmarkt.

Bildungseinrichtungen und Beschäftigungsträger, die im kommenden Jahr ein Projekt entsprechend der inhaltlichen Schwerpunkte der regionalen Arbeitsmarktstrategie durchführen möchten, können bis zum 31.05.2024 Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg beantragen.

Die Registrierung für das Online-Antragsverfahren ELAN sowie nähere Hinweise und Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg unter www.esf-bw.de.
 
Schulungsangebote und Arbeitshilfen zum Thema „ESF-Projekte managen“ können unter www.esf-epm.de abgerufen werden.

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