Dienstleistung

Grundstücksverkauf und Pachtmanagement von landwirtschaftlichen Flächen

Abgewickelt wird das Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur in Baden-Württemberg (Agrarstrukturverbesserungsgesetz ASVG), dieses  regelt die rechtsgeschäftliche Veräußerung (incl. Hofübergaben, Erbauseinandersetzungen, Schenkungen, Einräumung Nießbrauch usw.) von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken.
Im Landkreis Rottweil ist die rechtsgeschäftliche Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ab einem Hektar sowie von Hofstellen und Wirtschaftsgebäuden eines land-und forstwirtschaftlichen Betriebes genehmigungspflichtig. Für Grundstücke mit Weinbau und gartenbaulicher Nutzung gilt eine Mindestgröße von 0,5Hektar.

Nachgefragt werden kann auch der aktuelle ortsübliche Verkehrswert ldw. Grundstücke, der sich aus Kaufpreisstatistik des ASVG ergibt.


Für die Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken gilt, daß ein Landpachtvertrag über ein Grundstück, welches mindestens zwei Hektar groß ist, angezeigt werden muß. Angezeigt werden sollten auch mündlich geschlossene Pachtverhältnisse durch inhaltliche Mitteilung des Landpachtvertrages in schriftlicher Form.

Nachgefragt werden kann neben dem aktuell ortsüblichen Pachtpreis von Acker-und Grünland auch die Problematik Rechtmäßigkeit/Bestand und Kündigungsmöglichkeiten von einem Pachtverhältnis - vgl § 585 bis 597 Bürgerliche Gesetzbuch.

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