Dienstleistung

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz / Lebensmittelhygiene

Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf Menschen übertragen werden. Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, soll das Risiko dieses Übertragungsweges minimiert werden. Daher brauchen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, dass Sie an einer Belehrung über diese Risiken teilgenommen haben. Das gleiche gilt, wenn Sie sich regelmäßig in Küchen, Gaststätten oder in sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten.

Eine telefonische Anmeldung unter 0741 / 17445-0 ist erforderlich.

Für die Belehrung fällt eine Teilnahmegebühr von 35,00 Euro an, die Vorort Bar bezahlt wird.

Das Zeugnis wird nach erfolgreicher Teilnahme ausgestellt.

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Voraussetzungen

Belehrungen im Rottweiler Gesundheitsamt werden ausschließlich an Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Rottweil angeboten. Wohnen Sie nicht im Landkreis Rottweil, bitten wir Sie, sich an ihr zuständiges Gesundheitsamt zu wenden.

Die Belehrung wird auf Deutsch durchgeführt. Wer Verständnisschwierigkeiten hat und somit der Belehrung nicht vollständig folgen kann, muss einen Dolmetscher mitbringen.

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Frist/Dauer

Die Belehrung dauert ca. 1 bis 1,5 Stunde/n

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Kosten/Leistung

Gebühr pro Teilnehmer: 35,00 Euro. Muss bar vor Ort gezahlt werden.

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Sonstiges

Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Nicht mehr auffindbare Zeugnisse können innerhalb von 10 Jahren gegen eine Gebühr von 10,00 Euro neu ausgestellt werden.

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Zugehörigkeit zu