Dienstleistung

Abfall - Abfallgebühren

Die Kosten der Abfallentsorgung müssen über Müllgebühren finanziert werden. Die Gebührenveranlagung wird vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft durchgeführt.

Jeder Haushalt wird entsprechend der Anzahl der Personen und den gewählten Sparpunkten zur Müllgebühr veranlagt. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter der Auswahl `Gebühren´ oder im Merkblatt, das dem Abfallgebühren-Jahresbescheid beiliegt und im Abfallkalender.

Aufgrund der personenbezogenen Gebührenabrechnung je Haushalt sind wir an das Meldeverfahren der Kreisgemeinden angeschlossen. An-, Um- und Abmeldungen sowie alle melderechtlichen Veränderung werden uns von den Bürgermeisterämtern mitgeteilt. Ziehen Sie in ein leerstehendes Gebäude oder einen Neubau ein, rufen Sie einfach ca. 1 Woche vor Einzug kurz an. So können wir gewährleisten, dass Sie die Müllbehälter entsprechend der von Ihnen gewünschten Sparpunkte auch rechtzeitig erhalten.

Der Gebührenbescheid bezieht sich auf die Personenzahl und die Gefäßzuteilung mit Stand vom 01. Januar des Jahres. Veränderungen im Laufe des Jahres werden durch einen Änderungsbescheid berücksichtigt.

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Team
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Verfahrensablauf

Die Abfallgebühr ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids zur Zahlung fällig.

Sie können die pünktliche Zahlung der Abfallgebühr mit einer Einzugsermächtigung sicherstellen. Einen Vordruck hierfür finden Sie im Anhang des Gebührenbescheids oder unter der Auswahl `Abfallwirtschaft > Formulare und Merkblätter´. Nichtabbucher müssen den Fälligkeitstermin selbst einhalten. Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung das Buchungszeichen des Gebührenbescheids an.

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Kosten/Leistung

Die genauen Müllgebühren für Ihren Haushalt finden Sie auf der Seite `Gebühren´.

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Zugehörigkeit zu