Für die Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer ist eine Planfeststellung erforderlich (§ 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz -WHG-).
Soweit es sich um einen nicht UVP-pflichtigen (UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung) Gewässerausbau handelt, kann hierfür auch eine Plangenehmigung erteilt werden (§ 68 Abs. 2 WHG).
Unter den Begriff Gewässerausbau fallen zum Beispiel die Verlegung von Gewässern, Renaturierungsmaßnahmen, Verdolungen, Dammbauten.
1.0 |
GewässerausbauBeim Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein umfangreiches Verwaltungsverfahren (§§ 72 ff Landesverwaltungsverfahrensgesetz -LVwVfG-). Im Rahmen dieses Verfahrens ist eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung und gegebenenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) durchzuführen. Für eine Plangenehmigung kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden. |
1.1 | Zuständige Behörde
Landratsamt Rottweil, Umweltschutzamt |
1.2 | Notwendige Unterlagen
Die Unterlagen sind mindestens in 4-facher Ausfertigung beim Umweltschutzamt einzureichen. |
1.3 | Rechtliche Grundlagen
§ 68 Wasserhaushaltsgesetz |
2.0 |
Bauen am GewässerWer Bauten oder Anlagen in, an, über oder unter oberirdischen Gewässern (zum Beispiel Bach, Fluss, See) errichten, betreiben oder wesentlich ändern will, benötigt hierfür nach § 28 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung, wenn dadurch der Wasserabfluss, die Unterhaltung des Gewässers oder die ökologischen Funktionen des Gewässers beeinträchtigt oder die Fischerei gefährdet oder behindert werden können. |
2.1 | Erlaubnisverfahren nach § 93 W
Sofern das Vorhaben auch einer Baugenehmigung bedarf, wird diese zusammen mit der wasserrechtlichen Erlaubnis erteilt (§ 84 Abs. 3 WG) |
2.2 | Notwendige Unterlagen
Die Unterlagen sind mindestens in 4-facher Ausfertigung einzureichen. |
2.3 | Rechtliche Grundlagen
|
1.0 |
Gewässerausbau |
Für eine Planfeststellung beträgt die Gebühr zwischen 50,00 Euro und 30.000,00 Euro. Für eine Plangenehmigung zwischen 50,00 Euro und 15.000,00 Euro. | |
2.0 |
Bauen am Gewässer |
Die Gebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis beträgt mindestens 150,00 Euro. |
Strukturmaßnahmen, Renaturierungen
Telefon-Nr.: | Städte/Gemeinden | |
1. |
0741 244-393 |
Westliches Kreisgebiet: Aichhalden, Deißlingen, Dunningen, Eschbronn, Hardt, Lauterbach, Schenkenzell, Schiltach, Schramberg, Zimmern o. R. |
2. | 0741 244-393 | Östliches Kreisgebiet: Bösingen, Dietingen, Dornhan, Epfendorf, Fluorn-Winzeln, Oberndorf, Rottweil, Sulz a. N., Villingendorf, Vöhringen, Wellendingen |