Dienstleistung

Eingliederungshilfe - Gesamtplan zur Durchführung der Leistungen

Die Gesamt- /Teilhabeplanung bei volljährigen Menschen mit Behinderung erfolgt durch das Team Teilhabemanagement, das zum Kreissozialamt gehört.

Im Rahmen des Gesamtplanverfahrens wird der persönliche Unterstützungsbedarf ermittelt. Im persönlichen Gespräch werden auch die Leistungen festgelegt. Dies unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation des Menschen mit Behinderung und seiner Wünsche.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden als Sach-, Geld- oder Dienstleistung erbracht. Es besteht die Möglichkeit die Leistungen der Eingliederungshilfe auch in Form eines Persönlichen Budgets in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der Gesamt- /Teilhabeplanung wird über das Persönliche Budget beraten.

Für die Gesamt-/Teilhabeplanung bei Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugend- und Versorgungsamtes zuständig.

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Rechtsgrundlage

Teil 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX, Eingliederungshilferecht

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Weitere Hinweise

Bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung wenden Sie sich an das Kreissozialamt, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

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Zugehörigkeit zu
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