Weitere Informationen zum Flurneuordnungsverfahren finden Sie im Internet auf der Homepage des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL).
Link auf die LGL-Homepage: www.lgl-bw.de/3276
die untere Flurneuordnungsbehörde
Untere Flurneuordnungsbehörde ist
Ein Flurneuordnungsverfahren soll in der Regel nicht länger als zehn Jahre dauern.
Die Kernphase beschränkt sich meist auf fünf Jahre. Das ist die Phase, in der Änderungen im Gelände vorgenommen werden (Wegeausbau bis zur vorläufigen Besitzeinweisung).
Durch Änderungen der Ziele oder durch rechtliche Verzögerungen kann sich die Dauer erheblich verlängern. Die voraussichtliche Dauer des jeweiligen Verfahrens kann bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde erfragt werden.