Dienstleistung

Gewerbe der Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler (ohne Immobiliar-Verbraucherdarlehen) und Wohnimmobilienverwalter - Erlaubnis beantragen

Für das Ausüben der Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Antragstellung erfolgt ab 1. März 2019 bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg.

Zuständigkeitswechsel
Zum 1. März 2019 übernimmt die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg die Zuständigkeit als Erlaubnisbehörde für die gewerberechtliche Erlaubnispflicht der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer sowie der Wohnimmobilienverwalter nach § 34c der Gewerbeordnung.
In ganz Baden-Württemberg lösen die IHK’s Landratsämter und Stadtkreise in deren Bezirken als gewerberechtliche Erlaubnisbehörde ab.
Somit haben diese Gewerbetreibenden aus den Landkreisen Rottweil und Tuttlingen sowie dem Schwarzwald-Baar-Kreis ab dem 1. März die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg als neuen Ansprechpartner.

Prüfberichte von Bauträgern/ Baubetreuern
Mit dem Zuständigkeitswechsel müssen Bauträger und Baubetreuer zukünftig ihre Prüfberichte direkt an die zuständige IHK senden. Sofern Sie nicht in diesem Bereich tätig waren, muss entsprechend eine Negativerklärung eingereicht werden.

(Quelle: Homepage IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg - www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de)

Ansprechpartner bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg:
Ass. iur. Carmen Herzberg
07721 922-142
07721 922-9142 (Fax)
herzberg(at)vs.ihk.de

Frau Bülow
07721 922-217
07721 922-9217 (Fax)
buelow(at)vs.ihk.de
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