Personen, die durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall im Zusammenhang mit einer solchen Tätigkeit eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Leistungen erhalten.
Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung auszugleichen oder zu mildern.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge:
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Erziehungsbeihilfe
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Hilfe in besonderen Lebenslagen