Wespe ist nicht gleich Wespe
Die Tiere gehören zu den staatenbildenden Faltenwespen, die mit verschiedenen Arten bei uns vertreten sind. Alle tragen die typische schwarz-gelbe Zeichnung, die typische "Wespentaille" und sind schwer zu unterscheiden. Nur die Hornisse ist aufgrund ihrer Größe von bis zu 4 cm (Königinnen) und der rotbraunen Färbung am Kopf und Brust sofort zu erkennen.
Lediglich drei dieser Arten können uns durch Ihre Lebensweise lästig werden: Deutsche Wespe, Gemeine Wespe und die Hornisse. Die Letztere vor allem deshalb, weil sie bis in die späte Nacht hinein aktiv ist und angelockt durch Licht, in die Wohnungen fliegt. Durch ihre Größe flößt sie vielen Menschen Angst ein. Eigentlich zu Unrecht. Hornissen sind nicht angriffslustig, sie weichen dem Menschen sogar eher aus und umkreisen ihn nicht, wie es die Wespen auf der Suche nach Nahrung manchmal tun.
Deutsche und Gemeine Wespe, sowie die Hornisse, legen ihre Nester in dunklen Hohlräumen an. Meistens in Erdhöhlen, gelegentlich auch in Rollladenkästen, unter Dachziegeln, auf dem Dachboden oder in Gartenhäuschen. Die Lage des Nestes kann also schon Aufschluss darüber geben, um welche Wespenart es sich handelt. Nur diese zwei "lästigen" Wespenarten interessieren sich für unsere Getränke und Süßspeisen. Sie bilden Völker mit 1000-5000 Tieren. Auf dem Höhepunkt der Volksentwicklung sind nicht immer alle Arbeiterinnen damit beschäftigt, die Brut zu versorgen. Diese Tiere sind es dann, die sich über die Kaffeetafel hermachen. Deshalb fangen die "Wespenprobleme" auch erst Ende Juli oder August an.
Offen hängende "Papiernester" auf dem Balkon gehören nie zu den beiden Arten von "Plagegeistern". Dem schlechten Ruf der Wespen fallen aber leider oft diese friedlichen Arten (z.B. Sächsische Wespe) zum Opfer, weil ihre Nester gut sichtbar sind. Also: Alle frei nistenden Arten werden nicht lästig, schon weil die Zahl der Insekten in den Völkern klein bleibt (200-300 Tiere). Sie sollten unbedingt geschont werden. Was viele nicht wissen: Diese Wespen sind Insektenjäger. Die Larven werden ausschließlich mit erbeuteten, proteinreichen Insekten versorgt. Ein großes Wespenvolk verfüttert täglich so viele Insekten, wie eine ganze Meisenfamilie benötigt. Pro Tag fangen Hornissen für ihre Larven bis zu einem Pfund Insekten, darunter auch viele Schädlinge. Sie erfüllen damit eine wichtige ökologische Funktion, die mit zur Ausgewogenheit unseres Naturhaushalts beiträgt.
Handlungsbedarf
In jedem Fall sollte genau geprüft werden, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Meist lässt sich mit ein wenig Umsicht die kurze Zeit mit den Tieren leben. Vor einer Umsiedlung oder gar Vernichtung der Tiere sind andere Möglichkeiten zu bedenken: Ein Fliegengitter vor den Fenstern verhindert das Einfliegen und schützt gleichzeitig vor Stechmücken. Manchmal kann man mit der Stellwand die Ein- und Ausflugschneise günstig verändern. Wo Fallobst liegt, sollte nicht barfuß gelaufen werden und mit ruhigen Bewegungen reizt man die Tiere auch nicht. Zum Nest einen gewissen Abstand einzuhalten, sollte selbstverständlich sein. Mit etwas Fantasie kann der Naturfreund in vielen Fällen das Problem entschärfen ohne die Tiere zu beseitigen. Muss wirklich gehandelt werden, stehen Ihnen sachkundige Berater mit Rat und Tat zur Seite.
Gesetzlicher Schutz
Alle heimischen Tiere genießen einen allgemeinen Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Danach dürfen sie nicht ohne vernünftigen Grund gefangen oder getötet werden. Die Hornisse ist darüber hinaus besonders geschützt. Sie ist durch die Zerstörung der Lebensräume mittlerweile recht selten geworden und deshalb auf der roten Liste der gefährdeten Tiere und Pflanzen zu finden. Deshalb ist auch vor einer Umsiedlung eine Genehmigung durch die Naturschutzbehörden einzuholen. Manchmal werden sogar die Wildbienen oder Hummeln als Bedrohung empfunden. Sie sind allesamt gesetzlich geschützt und zeichnen sich durch Harmlosigkeit und Friedfertigkeit den Menschen gegenüber aus. Zum Erhalt des biologischen Gleichgewichts in unserer Natur, in der auch Wespen, Hornissen, Bienen und Hummeln ihren Platz haben sollten, sind diese unbedingt zu schützen, z.B. durch Belassen der Wohnstätten oder Verzicht auf Pflanzengifte im Garten.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.....
Untere Naturschutzbehörde
beim Landratsamt Rottweil
Königstr. 36, 78628 Rottweil
Herr Klein Tel. 0741 244-8165
Frau Hämmerle Tel. 0741 244-8208
Frau Bader Tel. 0741 244-436
Herr Ohnmacht Tel. 0741 244-412
Herr Gommel Tel. 0741 244-411
Herr Kreibich Tel. 0741 244-351
Sollte in dringenden Fällen nach vorheriger Beratung die Beseitigung eines Wespennestes erforderlich sein, führen gewerbliche Schädlingsbekämpfer (Gelbe Seiten) diese Arbeiten für Sie gegen Rechnung aus. Dies gilt nicht für Hornissennester, diese dürfen nur auf Anordnung der Naturschutzbehörde umgesiedelt werden!
Bei schweren allergischen Reaktionen nach Wespen- oder Hornissenstichen:
Notruf 112