Abwasserbeseitigungsmaßnahmen (private Anschlussleitungen, Pumpwerke und Druckleitungen, Freispiegelleitungen sowie Kleinkläranlagen) können unter Umständen mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden.
Fördervoraussetzung
Von der Gemeinde muss eine mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmte Abwasserbeseitigungskonzeption erstellt und im Gemeinderat beschlossen sein.
Der Auftrag für den Bau des Vorhabens darf noch nicht vergeben sein. Falls das Vorhaben in Eigenarbeit erstellt werden soll, darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen sein.
Kein Landeszuschuss von anderer Stelle (zum Beispiel Landwirtschaftsamt). Sonstige Zuwendungen, zum Beispiel von Gemeinden und Sportverbänden sind von den zuwendungsfähigen Aufwendungen abzusetzen.
Antragsteller
Grundstückseigentümer oder Pächter der Liegenschaft (Erbpacht und Ähnliches).
Bei Anschluss mehrerer Anwesen können sich die Antragsteller zu Antragsgemeinschaften zusammenschließen.
Die Gemeinde übernimmt im Auftrag der privaten Antragsteller die treuhänderische Abwicklung des Vorhabens.
Zuwendungsfähig
Investitionskosten: hierunter sind auch Eigenleistungen zu verstehen (Arbeitsstunden: 10,00 Euro/Stunde; Maschinenstunden: entsprechend den Sätzen des Maschinenringes).
Ingenieurleistungen: bis max. 10 % der förderfähigen Kosten (Nachweis durch Rechnungen).
Förderanträge sind über die Gemeinden einzureichen und haben mindestens folgende Unterlagen zu enthalten:
Antragsschreiben (bei mehreren Anwesen: mit Teilnahmeerklärung aller Beteiligten)
Kurzer Erläuterungsbericht (unter anderem Angaben zu den anzuschließenden Anwesen und Einwohnerzahl)
Gegebenenfalls Variantenuntersuchung mit Wirtschaftlichkeitsnachweis
Kostenvoranschlag (Kostenangabe Euro/m); die Kosten pro m Leitungslänge einschließlich Pumpwerk (ohne Klär- und Kanalbeiträge). Zuschläge für Erschwernisse wie felsiges Gelände, Gewässerkreuzungen, Straßenaufbruch/-kreuzungen oder ähnliches können berücksichtigt werden
Angabe der Länge der Anschlussleitungen und der Anzahl der anzuschließenden Einwohner/Einwohnergleichwerte und Anwesen
Lageplan/Lageskizze mit Kanaltrasse (mindestens M 1 : 2.500)
Zustimmung der Gemeinde zu der Maßnahme (siehe auch Abwasserbeseitigungskonzeptionen)
Verbindliche Liste der anzuschließenden Anwesen mit unterschriebener Teilnahmeerklärung der Eigentümer
Bestätigung, dass keine rechtlichen Bedenken gegen die Durchführung bestehen (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten, Haftungsabsicherung und Ähnliches)
Fördersatz
30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Verbleibender Eigenanteil für den Antragsteller von mindestens 10.000,00 Euro/Anwesen.