Ältere und behinderte Menschen vertrauen darauf, in einem Heim in Würde wohnen und leben zu können und bei Bedarf angemessen betreut und gepflegt zu werden. Heimbewohnerinnen und Heimbewohner haben ein Recht auf ein soweit wie möglich selbst bestimmtes und selbst verantwortetes Leben.
Es ist die Aufgabe der beim Landratsamt angesiedelten Heimaufsicht, die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner und der Bewerber für die Aufnahme in ein Heim vor Beeinträchtigungen zu schützen, insbesondere die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung der Bewohner im Heim zu wahren und die Beratungen in Heimangelegenheiten zu fördern. Die Aufsicht erstreckt sich auf Altenheime, Altenpflegeheime sowie auf Heime für behinderte volljährige Menschen.
Die Heime werden durch wiederkehrende Prüfungen überwacht. Hierbei werden insbesondere die pflegerische, gesundheitliche und soziale Betreuung der Heimbewohner, die baulichen Gegebenheiten, die Personalausstattung und die Organisation der jeweiligen Einrichtung überprüft. Ein Schwerpunkt liegt auch in der Überwachung der hygienischen Verhältnisse. Die Überprüfungen werden von der Heimaufsichtsbehörde zusammen mit einer Pflegefachkraft und einem Arzt des Gesundheitsamtes durchgeführt.
Wenn aufgrund einer Beschwerde, zum Beispiel von einem Heimbewohner oder von Angehörigen eines Heimbewohners, eine Überprüfung erforderlich ist, wird diese unangemeldet und auf Wunsch auch vertraulich durchgeführt.
Für Sie entstehen dabei keine Gebühren.
Eine Übersicht über im Landkreis vorhandene Altenpflegeeinrichtungen und Behindertenheime erhalten Sie auf Anfrage.
Zuständigkeit:
Für alle kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises.