Strafrechtliche Rehabilitierung
Die Gemeinsame Dienststelle SER gewährt auf Antrag auch Kapitalentschädigungen für eine zu Unrecht erlittene Haftzeit in der ehemaligen DDR und die sogenannte „Opferpension".
Kapitalentschädigung
Personen, die Opfer von rechtsstaatswidrigen Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR waren, haben Anspruch auf Rehabilitierung. Nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erhalten sie auf Antrag eine Kapitalentschädigung für die zu Unrecht erlittene Haftzeit. Die Entschädigung beträgt 306,78 € für jeden angefangenen Haftmonat. Entschädigungsleistungen, die bereits erbracht wurden, werden angerechnet. Der Antrag auf Kapitalentschädigung kann noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden.
Opferpension
Für Haftopfer, die in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind, gibt es seit August 2007 eine besondere Zuwendung: die sogenannte Opferpension. Sie haben Anspruch auf diese Pension in Höhe von monatlich 330,- €, wenn Sie mindestens sechs Monate in der ehemaligen DDR aus politischen Gründen inhaftiert gewesen sind und Ihr monatliches Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze liegt für alleinstehende Berechtigte bei 1.506,- € (netto) und für verheiratete oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Berechtigte bei 2.008,- € (netto). Renten bleiben bei dieser Berechnung unberücksichtigt. Übersteigt das zu berücksichtigende Einkommen die Einkommensgrenze um einen Betrag, der geringer ist als die Opferpension, erhält der Berechtigte die Pension in Höhe des Differenzbetrages.
Hinweise
Für Kapitalentschädigungen wie auch für die Opferpension ist das Landratsamt in Ihrem Fall nur zuständig, wenn Sie als ehemaliger politischer Häftling anerkannt und im Besitz einer entsprechenden Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) sind. Wenn Sie lediglich einen Rehabilitierungsbeschluss besitzen, wenden Sie sich bitte an die Landesjustizverwaltung, in deren Bereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist.
Sie haben eine Frage?
Wenn Sie Fragen zur strafrechtlichen Rehabilitierung, der Kapitalentschädigung oder der Opferpension haben, stehen wir Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.