In folgenden Bereichen sind Förderanträge beispielsweise möglich:
Die Antragsstellung muss rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn erfolgen, da der Förderantrag noch vor Maßnahmenbeginn von der Unteren Forstbehörde bearbeitet und anschließend durch das Regierungspräsidium Freiburg bewilligt werden muss.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass Sie rechtzeitig vor Antragsstellung mit dem Sachgebiet Privatwald oder mit der für Ihre Waldflächen zuständigen Revierleitung des Forstamtes Kontakt aufnehmen und sich nach den Fördermöglichkeiten und dem Verfahren erkundigen.
Insbesondere zur Planung von Pflanzmaßnahmen ist eine vorherige Beratung durch die jeweils zuständige Revierleitung – unabhängig einer späteren Antragsstellung zur Förderung – wichtig. So können Sie wichtige Fragen zum Standort, zur Baumartenwahl, zum Pflanzabstand und der Baumartenverteilung auf der Fläche im Vorfeld klären.
Für das Jahr 2024 zeichnen sich einige Änderungen der forstlichen Förder-Rahmenbedingungen ab. Außerdem ist die finanzielle Ausstattung der forstlichen Förderung noch mit Unsicherheiten behaftet – dies unter anderem auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 und den dadurch notwendigen Änderungen des Bundeshaushaltes für 2024.
Mit folgenden Änderungen und Unsicherheiten muss in diesem Jahr gerechnet werden:
Die letzte Auszahlung der Fördermittel für im Jahr 2023 beantragte Maßnahmen fand Mitte Dezember 2023 statt. Im vergangenen Jahr wurden extrem viele Anträge eingereicht. Leider haben die verfügbaren Haushaltsmittel am Schluss nicht mehr ausgereicht, um alle eingereichten Förderanträge noch in 2023 auszahlen zu können.
Für die Förderanträge, die bislang noch nicht ausgezahlt werden konnten, gibt es Signale, dass es in 2024 zu weiteren Auszahlungen kommen könnte. Allerdings ist dies abhängig von der definitiven Zusage des Haushalts. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und wann diese Zusage kommen könnte und insbesondere auch nicht, ob dann noch alle ausstehenden Anträge ausgezahlt werden können.
Diese schwierige Situation betrifft leider noch sehr viele Förderanträge aus ganz Baden-Württemberg, die im vergangenen Jahr nicht mehr ausgezahlt werden konnten.
Sobald wir im Bereich der forstlichen Förderungen neue Informationen erhalten, werden wir diese an Sie weitergeben. Für Rückfragen steht Ihnen das Sachgebiet Privatwald am Forstamt des Landkreises Rottweil gerne zur Verfügung (E-Mail: privatwald(at)landkreis-rottweil.de).
Zur Plastikvermeidung im Wald wird empfohlen, dass auf die zunehmend am Markt verfügbaren Produkte mit vollständiger Abbaubarkeit bzw. aus nachwachsenden Rohstoffen zurückgegriffen wird. Zukünftig werden diese alternativen plastikfreien Produkte gefördert, während eine Förderung von herkömmlichen und nicht abbaubaren Wuchshüllen dann nicht mehr möglich sein wird.
Die Produkte müssen
Bei weiteren Fragen zur forstlichen Förderung können Sie gerne die jeweiligen Ansprechpartner im Sachgebiet Privatwald oder im forstlichen Revierdienst des Forstamts im Landratsamt Rottweil kontaktieren.
Wenn Sie zum Beispiel als Nachweis für Ihre Förderanträge Karten, Luftbilder etc. benötigen sollten, können Sie diese jederzeit im frei zugänglichen Geoportal Baden-Württemberg unter https://www.geoportal-bw.de/ erstellen, bearbeiten und ausdrucken.
Seit 2021 können Sie sich auch mit der Smartphone-App „WaldExpert" (kostenlos im „Google Play Store“ oder im „Apple App Store“ erhältlich) Informationen zu Ihrem Wald anzeigen lassen, wie zum Beispiel die Lage, Grenzen oder die Flächengröße von Waldflurstücken sowie zu Waldfunktionen, Schutzgebieten und Rettungspunkten. Auch Luftbilder können angesehen werden.