Unter "Hilfen zur Gesundheit" versteht man alle Gesundheitsleistungen, die auch Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können. Diese Hilfen erhalten nicht- krankenversicherte Menschen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um sich selbst angemessen gegen das Lebensrisiko "Krankheit" abzusichern und deshalb auf entsprechende Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind.