Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen ("Sonderabfällen") benötigen bei der Entsorgung/im Nachweisverfahren eine Betriebsnummer.
Für die Erteilung einer Betriebsnummer ist in Baden-Württemberg die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH, mit Sitz in Fellbach zuständig. Die Erteilung einer Betriebsnummer ist gebührenpflichtig.
Anträge auf Erteilung einer Betriebsnummer nimmt auch die untere Abfallrechtsbehörde im Landratsamt entgegen; die Anträge werden dann an die Sonderabfallagentur (in diesem Fall gebührenfrei) weitergeleitet.