Sichere elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt

Allgemeine Grundsätze der elektronischen Kommunikation

Das Landratsamt Rottweil bietet Ihnen neben der papiergebundenen Kommunikation die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation.

Bitte beachten Sie, dass E-Mails an das Landratsamt Rottweil auf dem Übertragungsweg theoretisch eingesehen oder verändert werden können. Wir empfehlen Ihnen daher, für die Übermittlung sensibler Daten eine verschlüsselte Kommunikation zu nutzen.

Wenn Sie uns per E-Mail oder service-bw kontaktieren, geht das Landratsamt Rottweil davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, sofern keine anderen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Bitte beachten Sie, dass E-Mails inkl. Anlagen nur bis zu einer maximalen Größe von 20 MB empfangen werden. Müssen größere Dateien versendet werden, bitten wir um Absprache mit der entsprechenden Sachbearbeitung bzgl. eines geeigneten Übermittlungswegs. Dateianhänge, die ausführbare Dateien oder Viren enthalten, werden vom System erkannt und können grundsätzlich nicht bearbeitet werden. Es werden keine Nichtzustellbarkeitsmitteilungen versendet.

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG - BW).

Das Landratsamt Rottweil eröffnet hiermit den Zugang für die elektronische Kommunikation nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen, die nur für die Kommunikation mit dem Landratsamt Rottweil und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.

Formfreie Kommunikation

Für eine formfreie Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben, z.B. einfache Anfragen) können sie Ihre E-Mail an

  • die für Sie zuständige Sachbearbeitung,
  • das Ihnen bekannte Funktionspostfach der einzelnen Fachbereiche oder an
  • die zentrale E-Mail-Adresse senden: info(at)landkreis-rottweil.de.

Formgebundene Kommunikation

Für eine formgebundene Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben, z.B. Widersprüche), müssen Sie Ihr Dokument im Falle einer elektronischen Kommunikation mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen.

Verschlüsselte Kommunikation

Zur Sicherung der Vertraulichkeit können Sie auch verschlüsselte Nachrichten an uns senden.

Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Verschlüsselung der elektronischen Kommunikation mithilfe des weltweit verbreiteten Standards S/MIME (Gateway-Verschlüsselung für Firmen und Behörden).
    Download der öffentlichen Zertifikate des LRA Rottweil: Zertifikate
  • Verschlüsselung der elektronischen Kommunikation per GINA-Mailverschlüsselung (verwendbar ohne weitere Voraussetzungen).
    Hier wird der eingesetzte Prozess beim Landratsamt Rottweil detailliert erläutert: Anleitung gesicherte E-Mail-Kommunikation für Bürger/innen

Kommunikation über das service-bw Behördenkonto

Sie können mit uns über unser Behördenkonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg Kontakt aufnehmen: www.service-bw.de. Sie benötigen hierfür ein Nutzerkonto bei service-bw, das Sie in Zukunft für viele digitale Services weiter nutzen können. Die Kommunikation in der service-bw Umgebung findet ebenfalls verschlüsselt statt.