Der „Lappen“ wird zur Plastikkarte

Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihren Papierführerschein umtauschen / EU-Recht wird umgesetzt

Eine Wahl haben die Führerscheininhaberinnen und –inhaber nicht. Der Umtausch ist in der 3. EU-Führerscheinrichtlinie festgeschrieben, Ziel ist es, alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu gestalten. Dabei spielt es am Ende keine Rolle, ob der Führerschein noch in grauer oder rosa Pappe daherkommt oder bereits als unbefristete Plastikkarte. Wer nicht umtauscht und erwischt wird, dem droht ein Verwarnungsgeld.

Für die Umtauschaktion hat der Gesetzgeber mehrere Jahre veranschlagt. Als nächstes sind die Inhaberinnen und Inhaber eines Papierführerscheines der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Rottweil bittet die betreffenden Personen, den Antrag zum Umtausch frühzeitig zu stellen, um längere Wartezeiten zu vermeiden. 
Wer seinen Wohnsitz nicht in der Stadt Rottweil hat, kann den Antrag bei der Gemeinde oder im Rathaus des Wohnorts stellen oder ihn alternativ per Post an die Führerscheinstelle des Landratsamtes versenden.

Antrag auf der Homepage abrufen 

Der Antrag kann bequem auf der Homepage des Landratsamtes aufgerufen werden, unter landkreis-rottweil.de/umtausch.de. Einfach ausfüllen und der zuständigen Stelle übersenden – mit einem aktuellen biometrischen Passbild, einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie einer Kopie des aktuellen Führerscheins.

Der neue Führerschein kann dann bei der jeweils zuständigen Gemeinde bzw. für Bürger und Bürgerinnen der Stadt Rottweil bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes abgeholt werden. Der alte Originalführerschein muss bei der Abholung vorgelegt werden.

Die Kosten für den Umtausch und das neue Dokument belaufen sich auf 25,30 Euro - bei gleichzeitiger Verlängerung der C-Klassen werden 38,80 Euro fällig. Bei einem Antrag über die Gemeinde können weitere 5,10 Euro Bearbeitungsgebühr fällig werden.

Und wie geht es die nächsten Jahre weiter? Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 oder später umgetauscht sein. Ab 2025 beginnt der Umtausch der unbefristeten Kartenführerscheine. Damit die Umtauschaktion möglichst reibungslos funktioniert, bittet die Führerscheinstelle des Landkreises Rottweil, den Umtauschantrag frühestens ein Jahr vor der Frist zu stellen.

Umtausch FührerscheinWer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, muss bis spätestens 19. Januar 2024 seinen Papier-Führerschein umgetauscht haben. Wer möchte, darf den alten Führerschein nach dem Umtausch als Erinnerung wieder mitnehmen, versehen mit einem "Ungültig"-Stempel - oder, wie in vielen Fällen gewünscht, nur das Passbild. 
Foto: Landkreis Rottweil, Andi Schmider