Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.
Bitte tauschen Sie Ihre Fahrerlaubnisse frühestens ein Jahr vor Fristende gemäß der unten aufgezeigten Staffelung um. Frühere Anträge führen zum Verzug der Bearbeitung und können erst nachrangig bearbeitet werden.
Alle Bürger, die Ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Rottweil haben, werden gebeten den Antrag bei der Gemeinde/Rathaus ihres Wohnorts zu stellen.
Um den Antrag auf dem Rathaus Ihres Wohnorts zu stellen, benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild, den originalen Führerschein und Ihren Ausweis. Kopien reichen nicht aus.
Den benötigten Antrag können Sie bequem hier abrufen, ausfüllen und dem Landratsamt Rottweil direkt, mit einer Kopie Ihres Personalausweises und Führerscheines übersenden. Eine rein digitale Übermittlung ist nicht ausreichend.
Die Kosten belaufen sich auf 25,30 € bzw. 35,50 €, wenn die Klasse T mit beantragt wurde.
Bei Anträgen über die Gemeinde können 5,10 € Bearbeitungsgebühr fällig werden.
Für den Papierführerschein richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:
Geburtsjahr | Umtausch bis zum |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. *
Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Ausstellungsjahr | Umtausch bis zum |
---|---|
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
* Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.