Ein Baumeister für die Artenvielfalt

Der Biber ist zurück / Land unterstützt Betroffene

Als sogenannte Schlüsselart bereitet der Biber den Weg für unzählige Tier- und Pflanzenarten, indem er einen Lebensraum schafft, wie ihn die Insekten, Amphibien, Vögel und viele weitere Arten am und im Gewässer nur selten bis gar nicht mehr vorfinden. Einst nahmen Fließgewässer in ihrer natürlichen, geschwungenen Form viel Raum in der Landschaft ein. Auewälder und Hochstaudenflure bildeten entlang der Ufer einen großen, zusammenhängenden und ungestörten Lebensraum für gewässerbewohnende Arten; auch für den Biber. Bevor er ausgerottet wurde, waren die Gewässer Baden-Württembergs vom Biber lückenlos besiedelt. Schuld an seinem Verschwinden hat der Mensch, der ihn wegen seines wertvollen Fells, Fleisches und Sekrets jagte. Nun erholt sich die Biberpopulation und zieht zurück in ihre angestammten Bereiche.

Foto eines Bibers am Ufer, aufgenommen mit einer WildkameraEingefangen mit der Wildkamera: Der Biber kehrt in seine angestammten Gebiete zurück.
Foto: © Landratsamt Rottweil, Carola M. Prantl

Finanzierungsmöglichkeiten bestehen
Diese natürliche Ausbreitung ist auch der Grund, warum es keine Entschädigung für die von dem Biber verursachten Schäden gib Dennoch unterstützt das Land Betroffene durch bestimmte Förderungen. Grundstücksbesitzer, Anwohner, Förster und Landwirte können kostenfrei Schutzmaterial für ihre Bäume und Wirtschaftsflächen beim ehrenamtlichen Biberberater holen. . „Außer den Schutzmaßnahmen gibt es zusätzlich die Möglichkeit, bei Bibervorkommen vorbeugend aktiv zu werden“ weiß Carola M. Prantl von der unteren Naturschutzbehörde. Dazu gehören unter anderem Ökokontomaßnahmen und Pflegeaufträge, die nach der Landschaftspflegerichtlinie entgolten werden -  Lösungsmöglichkeiten, die vor allem Landbewirtschaftende sowie Flächeneigentümer betreffen.

Beratung ist das A und O
Prantl: „Der Biber gehört zu den streng geschützten Tierarten. Auch seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten, zu denen meist die Biberdämme zählen, sind streng geschützt“. Deshalb regelt das Bundesnaturschutzgesetz die Verbotstatbestände: Störung, Tötung des Tieres oder Zerstörung des Hauptlebensraumes sind mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro, bis hin zu Freiheitsstrafen, sanktioniert. Bereits die Beseitigung von Damminitialen, also dem beginnenden Dammbau, kann Konsequenzen nach sich ziehen.Hintergrund davon ist, dass der Biber zum erneuten Bauen noch weitere Bäume fällt „daher sollten die abgenagten Bäume in Gewässernähe liegen bleiben“ merkt der ehrenamtliche Biberberater Gerhard Jäckle an.

Ein Bachlauf mit abgenagten BäumenUnübersehbare Spuren: Diese Bäume wurden vom Biber gefällt.
Foto: © Landratsamt Rottweil, Carola M. Prantl

Auf eigene Faust tätig zu werden, wenn man sich vom Biber gestört fühlt, ist also keine gute Idee – stattdessen sollten Betroffene bei möglichen Konflikten mit dem Biber frühzeitig eine Beratung in Anspruch nehmen.

Auskunft und Kontakt
Bei Rückfragen zum Thema Biber und bei Materialbedarf können sich Betroffene gerne bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rottweil unter der Mailadresse naturschutz(at)landkreis-rottweil.de melden.