Mit dem Mausklick zur Baugenehmigung

Papier-Baupläne sind bald Vergangenheit: Kreisbauamt ab 2023 vollständig digital

Ein Bildschirm, auf dem die Internetseite von Service BW zu sehen istDas sogenannte „Onlinezugangsgesetz“ bildet die Grundlage dafür, dass bis Ende 2022 die wichtigsten Verwaltungsleistungen in ganz Baden-Württemberg digitalisiert verfügbar sein sollen. Als „Eintrittspforte“ dient dabei die landeseigene eGovernmentplattform www.service-bw.de.

„Nahezu alle Kreisgemeinden, für die das Landratsamt Rottweil als Baurechtsbehörde zuständig ist, haben die entsprechenden Prozesse auf service-bw.de, wie "Baugenehmigung beantragen" und "Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen", inzwischen aktiviert“ erklärt Jochen Auber, der im Landratsamt Rottweil das Bau-, Naturschutz- und Gewerbeaufsichtsamt leitet. Das heißt, wer für die Gemeinde „A“ – wie z.B. Aichhalden oder „Z“ wie Zimmern einen Bauantrag stellen möchte, kann dies ganz unkompliziert über service-bw.de erledigen – indem er die entsprechende Gemeinde auswählt und den Antrag inklusive der E-Mail-Adresse per Mausklick auf den Weg schickt.

Der digitale Antrag geht dann automatisch zeitgleich an die Gemeinde, in der gebaut werden soll, und an das Landratsamt Rottweil zur Bearbeitung. Seit 1. Juni gibt es bereits diese Möglichkeit zur elektronischen Antragstellung, parallel zum Antrag in Papierform – mit Jahresende wird nun konsequent auf 100 Prozent digital umgestellt. „Mit dem 31. Dezember 2022 endet für alle Antragsteller also die Übergangsfrist, und ab Jahresbeginn werden wir nur noch digitale Bauanträge bearbeiten“, so Jochen Auber.

Der große Vorteil für alle Beteiligten: Schriftliche Mehrfertigungen oder Papierpläne gehören der Vergangenheit an, alle relevanten Stellen werden zeitgleich informiert, die Beteiligung der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange erfolgt ebenfalls elektronisch. Die Bauherrschaft und die Entwurfsverfasser/in können zügig per E-Mail zu antragsrelevanten Vorgängen benachrichtigt werden und kennen so den aktuellen Stand des Antragsverfahrens.

Auch der erfolgreiche Abschluss passiert digital: Die Genehmigung und die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Bauvorlagen werden einfach per E-Mail an die Beteiligten versandt. 
Wem der Abschied vom Papier trotz allen Vorteilen schwer fällt, für den gibt es am Ende des Antragsverfahrens doch noch etwas zum Anfassen. Jochen Auber: „Die Genehmigungsurkunde mit dem zugehörigen Gebührenbescheid wird der Bauherrschaft zusätzlich in Papier zugeschickt – mit Postzustellungsurkunde.“ Denn nur so kann das Kreisbauamt den gesetzlich geforderten Zustellungsnachweis sicherstellen.