Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in der Stadt Schramberg hat das Landratsamt Rottweil eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Verfügung wurde auf der Homepage unter www.landkreis-rottweil.de bekanntgemacht und tritt mit Wirkung ab Dienstag, 30.03.2021, 0.00 Uhr in Kraft.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes wurde notwendig, weil die am 26.03.2021 erlassene Verfügung der Stadt Schramberg und die darin geregelten Schutzmaßnahmen wegen Zuständigkeitswechsel zum Landratsamt aufgehoben werden.
Nach dem Infektionsschutzgesetz geht die Zuständigkeit für infektionsschützende Maßnahmen auf den Kreis über, wenn die Kreis-Inzidenz in den vorangehenden sieben Tage den Schwellenwert von 50 überschritten hat.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes übernimmt die bereits in der städtischen Verfügung festgelegte Maskenpflicht für definierte Gebiete in der Innenstadt und den Ortskernen sowie die Kundenzahlbegrenzung für den erlaubten Einzelhandel.
Zur weiteren Eindämmung der Infektionszahlen sind darüber hinaus zusätzlich die öffentlichen Spielplätze geschlossen und der Betrieb von Sportanlagen ist für die Ausübung von Amateur- und Freizeitsport untersagt – auch für bis zu 5 Personen aus maximal zwei Haushalten und Gruppen von bis zu 20 Kindern im Alter bis zu 14 Jahren.
Die Sportausübung auf weitläufigen Außensportanlagen ist unter den maßgeblichen Regeln der CoronaVO nicht betroffen.
Die Allgemeinverfügung ist befristet bis 09.04.2021, 24.00 Uhr. Sie tritt vor Ablauf dieser Frist außer Kraft, sobald die Inzidenz im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 unterschreitet.