Corona: Regierungspräsidien in Baden-Württemberg übernehmen Zuständigkeit für Entschädigungen bei bestimmten Verdienstausfällen
Anträge können ab sofort über ländergemeinsames Online-Portal gestellt werden
25.05.2020
Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg haben im Zuge der Corona-Pandemie die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz übernommen. Anträge können ab sofort über das ländergemeinsame Online-Portal
www.ifsg-online.de eingereicht werden.
Weitere Informationen können der
Pressemitteilung des RP Freiburg entnommen werden.
Eine Übersicht über Wirtschaftliche Hilfen und Entschädigungen finden Sie
hier.