Corona: Regierungspräsidien in Baden-Württemberg übernehmen Zuständigkeit für Entschädigungen bei bestimmten Verdienstausfällen

Anträge können ab sofort über ländergemeinsames Online-Portal gestellt werden

Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg haben im Zuge der Corona-Pandemie die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz übernommen. Anträge können ab sofort über das ländergemeinsame Online-Portal www.ifsg-online.de eingereicht werden.

Weitere Informationen können der Pressemitteilung des RP Freiburg entnommen werden.


Eine Übersicht über Wirtschaftliche Hilfen und Entschädigungen finden Sie hier.