Maskenpflicht für Besucher/innen in den Dienstgebäuden des Landratsamtes Rottweil


Aufgrund der derzeitigen angespannten pandemischen Situation werden ab sofort nur Besucher/innen in die Dienstgebäude des Landratsamtes Rottweil eingelassen, die mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Besucher/innen die von der Maskenplicht befreit sind, haben keinen Zutritt in unsere Dienstgebäude. Ein Kontakt mit der Kreisverwaltung ist in diesen Fällen telefonisch, per E-Mail oder durch Bevollmächtigte möglich. Bei nicht vertretbaren Anliegen ist eine vorherige Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern/innen über Telefon oder E-Mail erforderlich.